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Explortal Logistics: Pressemitteilung: Neues Verpackungsrecht - Wenn schon Verpackung, dann recycelbar

Pressemitteilung: Neues Verpackungsrecht - Wenn schon Verpackung, dann recycelbar / Wer Verpackungen auf den Markt bringt, soll dazu beitragen, Verpackungsabfälle zu vermeiden. Damit soll die nationalen Recyclingquoten erhöht und Ressourcen geschont werden. Die neue Verpackungsregelung der Bundesregierung hat der Bundesrat angenommen. Mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz werden EU-Regelungen bürokratiearm und praktikabel umgesetzt. Ab August 2026 gelten in der Europäischen Union die neuen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung. Ziel ist es, EU-weit einheitliche Regeln für Verpackungen zu schaffen. Deshalb gilt ein Teil der EU-Vorschriften unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ein anderer Teil wird national konkretisiert: Darum geht es beim nationalen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz. Bewährte Strukturen und bürokratiearme Umsetzung Mit diesem Durchführungsgesetz wird das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst. In Deutschland bewährte Strukturen werden zugleich so weit wie möglich übernommen. Ziel ist es, eine bürokratiearme und praktikable Regelung zu schaffen. Höhere Recyclingquoten für Kunststoffe (....)