Kündigung eines Pfarrstellvertreters: Keine Probezeit ohne klare Mindestdauer - Arbeitsrecht-Aktuell
Eine Probezeit muss rechtlich sauber begründet sein. Bei befristeten Anstellungen genügt es nicht, dass eine längere Dauer wahrscheinlich ist. Massgeblich ist, ob eine Mindestdauer von mindestens sechs Monaten verbindlich festgelegt wurde.