Festzuschlag für Rezepturen bleibt bei 8,35 Euro - DeutschesApothekenPortal
Die Erhöhung des Apothekenfixums kommt – allerdings gestaffelt und nur für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel. Für Rezepturen ist diese Erhöhung offenbar nicht vorgesehen. Der Festzuschlag für Rezepturarzneimittel ist in § 5 Abs. 1 Nr. 3 Arzneimittelpreisverordnung geregelt. Diese Vorschrift bleibt in der geplanten Änderungsverordnung unangetastet. Damit bleibt es bei Rezepturen weiterhin bei einem Fixentgelt von 8,35 Euro für Abgabe und Beratung.