Werbe-E-Mail ohne Einwilligung: Geschäftsführer und GmbH erhalten Abmahnkosten
Eine unverlangte Bewerbervorstellung im persönlichen E-Mail-Postfach des Geschäftsführers. Keine Einwilligung, kein vorheriger Kontakt – die Arbeitsvermittlerin schickte sie einfach so. Der Geschäftsführer leitet rechtliche Schritte ein, auch für seine GmbH. Am Ende fordert er nicht nur Unterlassung, sondern auch 480,17 Euro Abmahnkosten.