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Pressemitteilung: Höchstes Bayerisches Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten in München: Deutsche Umwelthilfe fordert weitere wirkungsvolle Maßnahmen für Saubere Luft / München, 2.10.2026: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das heute zugestellte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH), der erneut die Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten in München bestätigt hat. Ein Verbrenner-Lobbyverband hatte mehrere Klagen von Privatpersonen gegen das Dieselfahrverbot initiiert. Einer der Kläger hatte sich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 22. Juli 2024 nicht abgefunden. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde nun endgültig abgelehnt, da nach Ansicht des BayVGH „keine ernstlichen Zweifel im Hinblick auf die vom Verwaltungsgericht angenommene Verhältnismäßigkeit des Dieselfahrverbots“ bestehen. Damit ist nun auch in München rechtskräftig geklärt, dass das zonale Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4/IV und darunter innerhalb des Mittleren Rings zur Verbesserung der Luftqualität notwendig und verhältnismäßig ist. Die DUH und der ökologische Verkehrsclub VCD waren aufgrund ihrer eigenen erfolgreichen Verfahren für die Durchsetzung der Sauberen Luft in München zu dem Klageverfahren beigeladen. (....)