Login

Willkomen zurück, bitte gebe deine Zugangsdaten ein!

Passwort vergessen

Anmeldung erfolgt in Kürze...
Fleebs-Logo
Details werden geladen...

Apostille für die beglaubigte Übersetzung | FÜD

In Österreich erteilt die Apostille der Präsident des Landesgerichts bzw. das Amt der Landesregierung/BMEIA – der FÜD stellt keine aus, berät aber und liefert die Übersetzung anerkennungsfähig.

Ähnliche Seiten

https://www.fachuebersetzungsdienst.ch/apostille-beglaubigte-uebersetzung.html

Apostille für die beglaubigte Übersetzung | FÜD

https://www.fachuebersetzungsdienst.ch/apostille-beglaubigte-uebersetzung.html
https://www.fachuebersetzungsdienst.com/apostille-beglaubigte-uebersetzung.html

Apostille für die beglaubigte Übersetzung | FÜD

https://www.fachuebersetzungsdienst.com/apostille-beglaubigte-uebersetzung.html
https://www.fachuebersetzungsdienst.ch/einbuergerung.html

Beglaubigte Übersetzung für die österreichische Staatsbürgerschaft | StbG 1985

https://www.fachuebersetzungsdienst.ch/einbuergerung.html
https://www.fachuebersetzungsdienst.at/einbuergerung.html

Beglaubigte Übersetzung für die österreichische Staatsbürgerschaft | StbG 1985

https://www.fachuebersetzungsdienst.at/einbuergerung.html
https://www.fachuebersetzungsdienst.at/aufenthaltstitel-uebersetzung.html

Aufenthaltstitel & Rot-Weiß-Rot-Karte: beglaubigte Übersetzung der Unterlagen | Österreich

https://www.fachuebersetzungsdienst.at/aufenthaltstitel-uebersetzung.html
https://www.fachuebersetzungsdienst.at/geschaeft-im-ausland.html

Beglaubigte Übersetzung fürs Geschäft im Ausland | Firmenbuch, Apostille (B2B)

https://www.fachuebersetzungsdienst.at/geschaeft-im-ausland.html