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Entfernung von ungenehmigten Auffahr- und Überfahrhilfen im Gemeindegebiet - Bürgeln

Die Gemeinde Cölbe weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass das Auslegen sowie die Befestigung von Auffahr- und Überfahrhilfen (z. B. Bordsteinrampen) im öffentlichen Straßenraum unzulässig sind. Gefahren und Beeinträchtigungen Rechtliche Einordnung Aufforderung zur Entfernung Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit werden alle Anliegerinnen und Anlieger aufgefordert, ungenehmigte Auffahr- und Überfahrhilfen unverzüglich eigenständig zu entfernen.Die […]