Gleichzeitige Förderung von beruflicher Weiterbildung und Mitbestimmu | ZG - Zeitschrift für Gesetzgebung | juris
Durch die Bundesagentur für Arbeit werden Unternehmen bei der Fortbildung ihrer Mitarbeitenden stärker unterstützt, die mit ihrem Betriebsrat oder der Gewerkschaft zusammenarbeiten (§§ 82, 82a SGB III). Dies …