Neue Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur strukturierten Notfallversorgung - DOMBERT Rechtsanwälte
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen hat die Mindestvorgaben für die Notfallversorgung in Krankenhäusern konkretisiert. Die Änderungen sind am 20.06.2026 in Kraft getreten. So gibt es neben den drei etablierten Stufen (Basis, erweiterte und umfassende) der Notfallversorgung zukünftig auch eine Stufe der „Nichtteilnahme“. Krankenhäuser, die nicht sämtliche […]