Dokumente zur „Zeitenwende-Rede“ bleiben unter Verschluss - DOMBERT Rechtsanwälte
| Das Bundeskanzleramt muss Dokumente im Zusammenhang mit der „Zeitenwende“-Rede, die der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz am 27. Februar 2022 im Deutschen Bundestag gehalten hat, nicht zugänglich machen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden (Az.: 12 B 13/24 vom 09.10.2026). Der Kläger hatte um Übermittlung des Redeentwurfs und der Leitungsvorlagen von drei Fachreferaten […]