Bayern plant KI auch für Ermessensentscheidungen - DOMBERT Rechtsanwälte
| Die Bayerische Staatsregierung überlegt, auch bei Ermessungsentscheidungen die vollständig automatisierte Durchführung von Verwaltungsverfahren zuzulassen. Vorgesehen ist, die Vorschrift Art. 10 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) so zu ergänzen, dass ein Verwaltungsverfahren vollständig durch automatische Einrichtungen und durch den Einsatz von – wörtlich – „Künstlicher Intelligenz“ durchgeführt werden kann. Auch Art. 35 BayVwVfG soll ergänzt werden, […]