Aufenthaltstitel & Rot-Weiß-Rot-Karte: beglaubigte Übersetzung der Unterlagen | Österreich
Welche Unterlagen Sie für den Aufenthaltstitel (Rot-Weiß-Rot-Karte, Niederlassungsbewilligung) bei der Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde beglaubigt übersetzen lassen müssen – Zeugnisse, Diplome, Führungszeugnis, Personenstandsurkunden. Rechtsgrundlage NAG, Anerkennung über ENIC NARIC Austria, Apostille geklärt. Gerichtlich beeidete Übersetzer, Festpreis.