Professur (W 1) für Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt Digitale Plattform- Ökosysteme (mit Tenure Track auf W 3)
vor 7 TagenAndereVollzeit
Aufgaben
Aussichtsreiche Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) weisen hohes Potenzial zu internationaler Sichtbarkeit durch hochrangige Publikationen in internationalen Fachzeitschriften der Wirtschaftsinformatik und angrenzenden Disziplinen auf (z. B. MIS Quarterly, Information Systems Research, Management Science) Thematisch und methodisch sollen Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) den Fachbereich sinnvoll verstärken. Zudem wird von der Stelleninhaberin bzw. dem Stelleninhaber (m/w/d) Bereitschaft und Potenzial zur Einwerbung von Drittmitteln und zur Mitwirkung in kooperativen und interdisziplinären, teilweise drittmittelgeförderten Forschungsvorhaben erwartet.
Die Mitwirkung am interdisziplinär ausgerichteten Lehrangebot der Wirtschaftsinformatik auf Bachelor- und Masterebene (sowohl im Grundlagen- als auch im Vertiefungsbereich) sowie auf Doktorandenebene wird erwartet. Zu Beginn des Dienstverhältnisses sind Deutschkenntnisse nicht erforderlich, es wird jedoch erwartet, dass die Professorin oder der Professor innerhalb der ersten vier Jahre nach Einstellung in der Lage ist, Veranstaltungen in deutscher Gewünscht ist außerdem eine aktive Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung.
Anforderungen
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) sollten ihren Forschungsschwerpunkt im Bereich Digitale Plattformen haben oder diesen in Zukunft entwickeln. Eine Aufnahme in das DFG-Graduiertenkolleg 2720 "Digital Platform Ecosystems (DPE)" verbunden mit der Einbettung in das Forschungs- und Qualifizierungsprogramm des Kollegs soll angestrebt werden.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualifikation einer Promotion nachgewiesen wird. Zwischen der Promotion und dem Ende der Ausschreibungsfrist sollen nicht mehr als vier Jahre vergangen sein. Fristverlängernd wirken sich Betreuungs- und Pflegezeiten aus (vgl. Art. 63 Absatz 1 BayHIG).
Arbeitgeber:
Universität Passau
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