Verbot zum Verbrennen von Heckenschnitt | Gemeinde Simmerath
Aufgrund der zur Zeit herrschenden Trockenheit sowie den weiteren Wetterprognosen ist das Verbrennen von Heckenschnitt und Schlagabraum bis auf Weiteres untersagt. Bitte achten Sie auch beim Grillen auf Funkenflug und treffen Sie entsprechende Schutzmaßnahmen.