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Unfallgutachten: Welche Rechte Geschädigte nach einem Verkehrsunfall haben - Puffbohne.de

Ein Auffahrunfall an der Ampel, ein beschädigter Kotflügel auf dem Supermarktparkplatz – ein Verkehrsunfall kommt selten gelegen. In der ersten Aufregung stellen sich viele Betroffene dieselben Fragen: Wer zahlt den Schaden? Wer stellt fest, wie hoch er ausfällt? Und muss man eigentlich den Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung schickt? Die wichtigste Antwort vorab: Nein. Als Geschädigter dürfen Sie Ihren Sachverständigen selbst wählen – und bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten für das Gutachten.  Viele Autofahrer kennen dieses Recht nicht und verschenken damit unter Umständen bares Geld. Ein Blick auf die wichtigsten