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CSD Karlsruhe fordert Rücknahme der geänderten Meldeverordnung – CSD Karlsruhe

Kurz vor dem Inkrafttreten der geänderten baden-württembergischen Meldeverordnung (MVO) fordert der CSD Karlsruhe die Landesregierung auf, die Neuregelung zurückzunehmen. Ab Sonntag, 1. November, müssen Meldebehörden die örtlich zuständige Polizeidienststelle und das Landeskriminalamt automatisch über Namensänderungen und Änderungen des Geschlechtseintrags von Personen informieren. Die Polizei erhält dadurch auch dann Informationen über eine Änderung des Geschlechtseintrags