Login

Willkomen zurück, bitte gebe deine Zugangsdaten ein!

Passwort vergessen

Anmeldung erfolgt in Kürze...
Fleebs-Logo
Details werden geladen...

Korrektur der Öffentlichen Bekanntmachung im Gemeindeblatt vom 01.05.2026 :Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Vereinbarung über die beabsichtige Änderung des Gemeindegebiets

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Vereinbarung über die beabsichtigte Änderung des Gemeindegebiets gemäß § 8, 8a Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) gegenüber der Großen Kreisstadt Radebeul Der Entwurf der Vereinbarung über die beabsichtigte Änderung des Gemeindegebiets gemäß § 8 SächsGemO gegenüber der Großen Kreisstadt Radebeul wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Moritzburg am 23.03.2026 gebilligt und es wurde beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Zum Stadtgebiet Radebeul sollen die Flurstücke 243, 245, 246, 246a, 247, 1621/1, 1621/2, T. v. 1499/6, T. v. 1517 der Gemarkung Reichenberg, Lößnitzgrundstraße zugemeindet werden. Zum Gemeindegebiet Moritzburg sollen die Flurstücke Nr.: 3512/1, 3513/1, 3513b der Gemarkung Kötzschenbroda, Prof.-von-Finck-Straße und die Flurstücke Nr.: 4/1, 4/2, 4a der Gemarkung Oberlößnitz, Haidebergstraße, zugemeindet werden. Der Entwurf der Vereinbarung liegt einschließlich der Planzeichnungen vom 08.06.2026 bis 10.07.2026 bei der Gemeindeverwaltung Moritzburg, Bau- und Ordnungsverwaltung, Schlossallee 3a, 01468 Moritzburg 1. Etage, während folgender Zeiten öffentlich aus: Dienstag:                       9.00-12.00 Uhr; 14.00-18.00 Uhr Donnerstag:                9.00-12.00 Uhr; 14.00-16.00 Uhr oder nach Vereinbarung.      Der Entwurf der Vereinbarung über die beabsichtigte Änderung des Gemeindegebiets kann zusätzlich über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen www.bauleitplanung.sachsen.de sowie über den Internetauftritt der Gemeinde Moritzburg unter www.moritzburg.de eingesehen werden.   Während dieser Auslegungsfrist können Einwohner des unmittelbar betroffenen Gebietes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, zu dem Änderungsvorhaben schriftlich oder zur Niederschrift Stellung nehmen. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Vereinbarung zur Änderung des Stadtgebietes gemäß § 8 SächsGemO gegenüber der Gemeinde Moritzburg unberücksichtigt bleiben können. Jörg Hänisch, Bürgermeister Moritzburg, den 01.06.2026