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Feststellung des Gesamt-GdB 40: Klägerin erhält trotz Einzel-GdB 30 plus zweimal 20 keine

30, 20, 20 – drei Diagnosen, ein Ziel: GdB 50. Psychische Erkrankung, Migräne, Wirbelsäulenleiden: jede für sich eine Belastung, das hat das Versorgungsamt anerkannt. Zusammen müssten sie doch den Ausschlag geben, dachte die Klägerin und zog vor Gericht. Doch das Landessozialgericht fand eine andere Antwort – und die hat viele…