Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Ein Schlaganfall - und schon ist es passiert. Wenn man nicht mehr handlungsfähig ist, bekommt man einen gesetzlichen Betreuer vom Gericht zugeteilt. Dies wird durch eine Vorsorgevollmacht verhindert. Über Inhalt und Umfang der Vollmacht informiert Notar außer Dienst Ulrich Möckel.
Die Patientenverfügung ist der Wille des Patienten/der Patientin für den Fall, dass er sich nicht mehr selbst ausdrücken kann. Dr. Johannes Zeller, ehemaliger Chefarzt der Chirurgie im Klinikum Waldshut und jetzt als Palliativmediziner tätig, berichtet über den Inhalt und die Auswirkungen einer Patientenverfügung.