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Teleshopping-Sender QVC scheitert mit Klage zu "Public Value"-Liste. | turi2

Sendepause: Das Oberverwaltungsgericht Münster weist im Berufungsverfahren eine Klage des Teleshopping-Senders QVC auf eine Platzierung in der "Public Value"-Liste der Landesmedienanstalt in Nordrhein-Westfalen ab. QVC erfülle die Aufnahmekriterien des Medienstaatsvertrags nur teilweise. Verkaufssendungen trügen nicht in besonderem Maße zur publizistischen Meinungsvielfalt bei. QVC-Anwalt Raimund Schütz kritisiert die Entscheidung. Das OVG lässt eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Die "Public Value"-Liste verpflichtet Smart-TV- und Kabel-Anbieter, bestimmte Sender leicht auffindbar zu machen. tagesspiegel.de