Kündigung im Topkader wegen Vertrauensverlust: Keine Bewährungsfrist erforderlich - Arbeitsrecht-Aktuell
Das Verwaltungsgericht Zürich hatte im Entscheid VB.2025.00272 vom 25. Juni 2026 über die Kündigung eines langjährigen Mitglieds der Spitaldirektion des Universitätsspitals Zürich (USZ) zu entscheiden.Der Fall ist arbeitsrechtlich besonders interessant, weil das Gericht festhält, dass bei Mitgliedern des obersten operativen Führungsorgans erhöhte Anforderungen an die vertrauensvolle Zusammenarbeit gestellt werden dürfen. Ist das Vertrauensverhältnis auf dieser Führungsebene unwiederbringlich zerstört, kann eine Kündigung unter Umständen auch ohne vorgängige Bewährungsfrist zulässig sein.