In der Serviceeinrichtung Facility Management, Abteilung Beschaffung kommt es zur Besetzung einer Stelle als:
Beschäftigungsausmaß: 24 Wochenstunden
Dauer des Dienstverhältnisses: ab sofort, vorerst befristet für 1 Jahr (mit Option auf unbefristete Verlängerung)
Einstufung gem. Univ.-KV, Verwendungsgruppe: IIIb
Bruttomonatsgehalt: (abhängig von der anrechenbaren Vorerfahrung) mind.: € 1.878,80
(14 × jährlich, zusätzlich bieten wir ein attraktives Personalentwicklungsprogramm und umfassende Sozialleistungen)
Als eine der führenden Life-Sciences-Universitäten Europas steht die BOKU University für eine ganzheitliche Herangehensweise in Forschung und Lehre. Unsere Wissenschafter *innen, Studierenden und Absolvent *innen arbeiten an Lösungen für drängende gesellschaftliche Fragen und eine nachhaltige Zukunft. Das Facility Management (FM) der BOKU ist ein interdisziplinärer Bereich, der den Betrieb unserer Gebäude und infrastrukturellen Einrichtungen sicherstellt. Es betreut rund 35 Gebäude in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland und stellt vielfältige Services für Forschung, Lehre und Administration bereit.
Zur Verstärkung unseres Einkaufsteams im Facility Management suchen wir eine engagierte Persönlichkeit in Teilzeitanstellung für den Bereich Beschaffung. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung, um unsere Infrastruktur nachhaltig, effizient und serviceorientiert weiterzuentwickeln.
Bewerbungsfrist: 06.11.2026
Die BOKU strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Menschen mit Behinderung und entsprechender Qualifikationen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung inkl.
an das Personalmanagement, Referenznummer 197 der Universität für Bodenkultur, Peter-Jordan-Straße 70, 1190 Wien; E-Mail: undefined. Bitte Referenznummer unbedingt anführen!
Die Bewerber *innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
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