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Stadt klärt auf: Dem Ordnungsamt sind Drohnenflüge nicht anzuzeigen

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Mit einer Pressemitteilung vom 27. April 2026 hat die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, Drohnenflüge im Stadtgebiet vorab dem städtischen Ordnungsamt anzuzeigen. Hierbei handelte es sich um einen bedauerlichen Kommunikationsfehler