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Fachanwalt für Steuerrecht

Die Tätigkeit umfasst alle Arten von Steuern und Abgaben, einschließlich des Zollrechts. In der Tätigkeit des Fachanwalts für Steuerrecht liegt ein Schwerpunkt auf Einspruchsverfahren und anderen Rechtsbehelfsverfahren, gerichtliche Verfahren vor den Finanzgerichten, sowie Fragen der Steuerberaterhaftung und der Steuerberatergebühren in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Daneben erfolgt eine Beratung und Begleitung bei betrieblichen Umstrukturierungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich des Steuerstrafrechts, einschließlich des damit verbundenen Sozialversicherungsrechts, beginnend von der Steuerfahndungsprüfung bis zur daraus resultierenden Steuerfestsetzung, wobei die strafrechtlichen Aspekte in enger Kooperation mit den Fachanwälten für Strafrecht abgestimmt werden. Wir bilden für Ihr Problem ein passendes Kompetenzteam.