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Dank Selbstbestimmungsgesetz: Sexualstraftäter darf ins Frauengefängnis - Initiative Queer Nations

Ein Gerichtsbeschluss aus Thüringen sorgt für neue Brisanz in der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz: Ein verurteilter Sexualstraftäter, der seinen Geschlechtseintrag während der Haft ändern ließ, soll in eine Frauen-JVA verlegt werden. Der Fall wirft die Frage auf, ob das Gesetz ausreichend vor Missbrauch schützt – und setzt die Politik erneut unter Druck. Von Till Randolf Amelung.

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