Information für Eigentümer/innen privater Quellen - Einwohnergemeinde Wohlen bei Bern
In der Schweiz gilt für Trinkwasser eine gesetzliche Selbstkontrolle. Diese Pflicht betrifft auch private Eigentümer/innen von Brunnen oder Quellen, wenn dieses Wasser als Trinkwasser genutzt wird.