Rotlichtverstoß trotz grüner Ampel: Wann die überfahrene Haltelinie zur Falle wird (BayObLG 201 ObOWi 407/25) | Koch, Schatz & Kollegen
BayObLG, 201 ObOWi 407/25: Wer bei Grün die Haltelinie überfährt, hinter der Ampel hält und erst später losfährt, kann einen Rotlichtverstoß begehen.