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Neues aus der Arbeitsrechtlichen Kommission | Lakimav

Mit der neunten Änderung der KAO für 2026 werden mit Wirkung zum 1.10.2026 im Vergütungsgruppenplan 60 (Beschäftigte in der Verwaltung) der Anlage 1.2.1 zur KAO in der Protokollnotiz (KAO) Nr. 6 bei der Definition von selbständigen Leistungen die beiden Spiegelstriche „- organisatorische Vor- und Nachbereitung von Fortbildungsveranstaltungen“ und „-Seminarmanagement“ durch den Spiegelstrich „- umfassender organisatorischer Verantwortung für die Durchführung von Seminaren.