Im Gegensatz zur Übergabe mit der kalten Hand lässt sich durch die lebzeitige Übergabe meist ein besserer Ausgleich der Interessen der Generationen herbeiführen und dies alles auch zur Bewahrung bzw. Herstellung des familiären Friedens. Ebenso werden daneben die Wünsche der weichenden Erben mit in den Interessensausgleich der Generationen einbezogen. Dabei wird neben der grundsätzlich grundbuchmäßigen Sicherung der beiderseitigen Interessen auch das Steuerrecht und das Sozialrecht im Blick behalten.