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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Es kann jeden treffen: Ein Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit - mit einem Mal ist man auf andere angewiesen. Wer trifft dann die Entscheidungen für mich, wenn ich dazu selbst nicht mehr in der Lage bin? Wer bestimmt, wie ich im Krankheitsfall behandelt werde? Wer möchte denn schon, dass in einer Notsituation evtl. ein Fremder über einen bestimmt? Seit 1999 lässt das Betreuungsrecht mehr Selbstbestimmung des Einzelnen zu, und seit 2009 stellt die Gesetzeslage den Patientenwillen in den Vordergrund. - Warum braucht jeder von uns eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung? - Welche Auswirkungen haben diese auf das Betreuungsrecht? - Warum sollte sich jeder mit dem Organspendeausweis befassen? Jeder Teilnehmer erhält eine juristisch abgesicherte Vorsorgevollmacht und eine vierseitige Patientenverfügung mit schriftlichen Hinweisen zum Ausfüllen.