Vertragsrecht - Kann man einen Vertrag rückwirkend verändern? - NÖN.at
Im Vertragsrecht gilt der allgemeine Grundsatz, dass bereits abgeschlossene Verträge einzuhalten sind („pacta sunt servanda“). Gültig geschlossene Verträge sind demnach für die Parteien, die den Vertrag abgeschlossen haben, bindend und müssen wie vereinbart erfüllt werden.