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Versorgungsempfänger erhalten Bezügeerhöhungen bis 2028 - Rheinische Versorgungskassen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge vorgelegt. Grundlage ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder vom 14. Februar 2026.