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„Keinen Pfennig den Fürsten“ – Der Kampf um die entschädigungslose Enteignung der Fürsten 1926 am Beispiel von Württemberg · Crailsheimer Historischer Verein

Im Grundgesetz sind direkte Demokratieelemente wie Volksbegehren und Volksentscheide weitgehend ausgeschlossen – eine Folge der Erfahrungen der Weimarer Republik. Dazu zählt das Volksbegehren für die entschädigungslose Enteignung der Fürsten von 1926.

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15.06.2026 00:00

„Keinen Pfennig den Fürsten“ – Der Kampf um die entschädigungslose Enteignung der Fürsten 1926 am Beispiel von Württemberg

Im Grundgesetz sind direkte Demokratieelemente wie Volksbegehren und Volksentscheide weitgehend ausgeschlossen – eine Folge der Erfahrungen der Weimarer Republik. Dazu zählt das Volksbegehren für die ...