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Aufgepasst: auch bei Minijob kann Pflegeversicherungsbeitrag fällig werden - Thorsten Blaufelder

Freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherte Selbstständige müssen bei einem zusätzlichen nebenberuflichen Minijob auf dessen Einkünfte Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag, 04.04.2014 bekanntgegebenen Urteil entschieden (AZ: L 2 P 29/12). Bei geringfügig beschäftigten Pflichtversicherten zahlt normalerweise alleine der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag […]