Registrieren

Registierung erfolgt in Kürze...
Fleebs-Logo
Details werden geladen...

McAdvo DeutschlandImmobilien im Vorsorgefall: Warum eine bloß beglaubigte Vollmacht nicht immer genügt, 16.07.2026 · Alle Meldungen · Artikel ·

Betreuung trotz Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht verhindert eine Betreuung nur, soweit sie wirksam, ausreichend und praktisch einsetzbar ist. Nach § 1814 Abs. 3 BGB ist eine Betreuung nicht erforderlich, soweit ein geeigneter Bevollmächtigter die Angelegenheiten gleichermaßen erledigen kann. Fehlen Grundstücksgeschäfte oder können sie nicht in der notwendigen Form nachgewiesen werden, kann das Gericht eine Betreuung allein für diesen Aufgabenbereich einrichten. Es handelt sich nicht zwingend um eine umfassende „Amtsbetreuung“.