Aufhebung eines Arbeitsvertrags: Tücken beim Nachweis des Zugangs von | AStW - Aktuelles aus dem Steuer- und | juris
Private Willenserklärungen und behördliche Verwaltungsakte (öffentlich-rechtliche Willenserklärung), die bestimmte Rechtsfolgen auslösen sollen, werden nur wirksam, wenn sie dem Empfänger tatsächlich …