Auf eine Objektsteuer für Zweitliegenschaften soll verzichtet werden |
Kanton Nidwalden Online
Mit der Annahme der Reform zur Wohneigentumsbesteuerung hat das Stimmvolk im Herbst 2025 die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Gleichzeitig wurde den Kantonen die Möglichkeit eingeräumt, auf überwiegend selbst genutzten Zweitliegenschaften eine besondere Liegenschaftssteuer zu erheben. Der Nidwaldner Regierungsrat spricht sich gegen die Einführung einer kantonalen Objektsteuer aus.