EmpCo-Richtlinie: Ab 27. September gelten strengere Regeln - cci Dialog GmbH
Ab Sonntag (27. September) müssen Unternehmen umweltbezogene Aussagen in der Verbraucherwerbung belegen können. Die EmpCo-Richtlinie verbietet unter anderem pauschale Begriffe wie „klimaneutral“, „grün“ oder „ökologisch“ ohne belastbaren Nachweis. Auch bestehende Inhalte sind betroffen – für Unternehmen der LüKK steigt damit das Abmahnrisiko. (Abb. © HollyHarry/stock.adobe.com)