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Wohngeld plus erst bei 10 % mehr Miete: Realdaten zählen

Mehr Miete während des laufenden Wohngeldbescheids. Viele Betroffene hoffen auf einen sofortigen Zuschuss. Doch das Verwaltungsgericht Bayreuth hat eine entscheidende Hürde bestätigt: Die Erhöhung muss mindestens 10 Prozent der berücksichtigungsfähigen Miete betragen – und zwar belegt mit realen Abrechnungsdaten, nicht mit Pauschalen.