BAG begrenzt materiellen Schadensersatz nach diskriminierender Nichteinstellung - Online Portal von Der Betrieb
Die rechtskräftige Feststellung einer Ersatzpflicht wegen einer diskriminierenden Ablehnung im Bewerbungsverfahren begründet keinen Anspruch auf dauerhaften Ausgleich einer Vergütungsdifferenz – so entschied jetzt das BAG.