BAG begrenzt materiellen Schadensersatz nach diskriminierender Nichteinstellung - Online Portal von Der Betrieb
Die rechtskräftige Feststellung einer Ersatzpflicht wegen einer diskriminierenden Ablehnung im Bewerbungsverfahren begründet keinen Anspruch auf dauerhaften Ausgleich einer Vergütungsdifferenz – so entschied jetzt das BAG.
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