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Landarztquote: 250.000 Euro Vertragsstrafe für freie Facharztwahl?

Wer über die Landarztquote einen Medizinstudienplatz erhält, verpflichtet sich im Gegenzug zu einer späteren hausärztlichen Tätigkeit. Wer diese Verpflichtung nicht erfüllt, riskiert eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diese Regelung nun grundsätzlich bestätigt. Gleichzeitig stärkte es die Rechte zweier angehender Ärztinnen und Ärzte bei der Wahl ihrer Facharztweiterbildung (Urteile vom 6. Oktober 2026, Az. 6 K 2983/24, 6 K 4210/25 und 6 K 5294/25).