Fernablesbarkeit wird zur Bedingung: Bis zum 31. Dezember 2026 müssen nicht fernablesbare Heizkostenverteiler und Zähler nachgerüstet sein - Presse-Wissen
Zum Beginn der Heizperiode rückt eine Umrüstung in Millionen Gebäuden in den Blick. Nach § 5 Absatz 3 Satz 1 der Heizkostenverordnung müssen nicht fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung bis zum 31. Dezember 2026 durch Nachrüstung
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