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Die neue VOB/A – die wichtigsten Änderungen für die Bauvergabepraxis| Kunz Rechtsanwälte

Was zum 1. Juli 2026 mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 137) im GWB, der VgV und der VSVgV begonnen hat, setzt sich nun auch im Baubereich fort: Seit dem 8. September 2026 gilt die neu gefasste VOB/A. Dabei ist zu beachten, dass der Begriff „Bauaufträge" mittlerweile sowohl Bauleistungen als auch Planungsleistungen umfassen kann. Die Novelle überträgt nicht nur die Beschleunigungsvorgaben aus dem GWB in das Bauvergaberecht, sondern setzt zugleich Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (RL (EU) 2023/1791) sowie der EU-Barrierefreiheitsrichtlinie (RL (EU) 2019/882) um. KUNZ-Vergaberechtler Payam Saghafee Yazdi und Hans- Peter Müller stellen die praxisrelevantesten Änderungen vor.