Login

Willkomen zurück, bitte gebe deine Zugangsdaten ein!

Passwort vergessen

Anmeldung erfolgt in Kürze...
Fleebs-Logo
Details werden geladen...

Maklererlaubnis: Widerruf wegen Steuerschulden bestätigt

Steuerschulden und Vollstreckungseinträge machen den Makler unzuverlässig. Bloße Tilgungsabsicht reicht nicht, um den Widerruf der § 34c-Erlaubnis abzuwenden.