70 Jahre EAK: Die neue Aktualität des Gewissens | Evangelische Friedensarbeit
Das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes an der Waffe aus Gewissensgründen hat in Deutschland Verfassungsrang und wird unter den Grundrechten im Grundgesetz aufgelistet.]
Ähnliche Seiten
Wehrdiensterfassung führt zu deutlich mehr Kriegsdienstverweigerern | Evangelische Friedensarbeit