Konkurrenzierende Nebentätigkeit bei Teilzeitarbeit: Treuepflicht hat Grenzen - Arbeitsrecht-Aktuell
Arbeitnehmende dürfen ihre Arbeitgeberin während des laufenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht konkurrenzieren. Bei einer Teilzeitanstellung ist jedoch zurückhaltender von einer Verletzung der Treuepflicht auszugehen. Das Obergericht des Kantons Graubünden verneinte im Entscheid ZR2 25 40 vom 5. Januar 2026 sowohl eine Treuepflichtverletzung als auch einen Herausgabe- und Schadenersatzanspruch der Arbeitgeberin aufgrund der Nebentätigkeit des Arbeitnehmers.
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