Millionenentschädigung entfällt: Aufhebungsvertrag mit der falschen Konzerngesellschaft - Arbeitsrecht-Aktuell
Bei der Ausarbeitung einer Aufhebungsvereinbarung muss zunächst zweifelsfrei geklärt werden, welche Gesellschaft rechtlich Arbeitgeberin ist. Gerade in Konzernverhältnissen lässt sich diese Frage nicht allein anhand der tatsächlichen Tätigkeit, der organisatorischen Eingliederung oder der Stellung in der Konzernleitung beantworten.