Fehlerhafte Selbstanzeige i.S.d. § 371 AO und zivilrechtliche Ha | wistra - Zeitschrift für Wirtschafts- | juris
Mit der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, unzutreffende Steuererklärungsangaben im Nachhinein zu korrigieren und damit straffrei auszugehen. Wenn sie dabei …