Einmal unterschrieben, bleibt es dabei: Grenzen der Korrektur von Aufhebun | DB - Der Betrieb | juris
Das LAG Köln entschied, dass ein Aufhebungsvertrag hinsichtlich der Höhe eines vereinbarten Überbrückungsgeldes nach seinem eindeutigen Wortlaut auszulegen ist, wenn kein abweichender Parteiwille …